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weitere Wertpapiere
Inahltsverzeichnis:
Genussschein in der Definition
Optionsschein in der Definition
Erklärung Zertifikate
Genussscheine in der Definition
Genussscheine sind Wertpapiere, die Genussrechte verbriefen.
Begriff, Inhalt und Umfang von Genussrechten
sind gesetzlich nicht geregelt. Es gibt aber eine Reihe von Standarts.
Die Stellung von Genussscheinen liegt zwischen Aktien und Anleihen.
Genusscheine haben einen Eigenkapitalcharakter, wenn das Kapital dem Unternehmen langfristig oder unbegrenzt zur Verfügung steht
und der Genussscheininhaber an Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt ist.
Die Ausschüttungen auf Genussrechtskapital werden steuerlich als Ausschüttungen auf Fremdkapital behandelt.
Ein Genussschein beinhaltet keine Mitgliedschaftsrechte (z. B. Stimmrecht auf der Hauptversammlung).
Durch diese Standarts haben die Eigenschaften eines Genussscheins sehr große Spielräume.
Ihre Extreme sind die aktienähnlichen und anleihenähnlichen Genussscheine.
Genussscheine können von Unternehmen jeder Rechtsform ausgegeben werden.
Größere Emissionen werden regelmäßig zum Börsenhandel eingeführt.
Optionsscheine in der Definition
Der Optionsschein ist das verbriefte Recht auf den Erwerb einer Aktie.
Im Optionsschein wird der Kurs und die Anzahl der Aktien, sowie der Zeitraum des Kaufs festgelegt.
Häufig werden solche Optionen zusammen mit Anleihen verkauft. Diese nennt man dann Optionsanleihe.
Durch diese Optionsanleihen möchte der Austeller des Optionsscheins (Emittent) einen Anreiz zum Kauf einer Aktie dieses Unternehmens bieten.
Optionen werden unabhängig von den Anleihen gehandelt.
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News-Ticker.org Das Internetportal für Ihre Pressemitteilungen Thu, 26 Aug 2010 16:08:26 7200 |
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