Versicherungen

Inhaltsverzeichnis:
Versicherung in der Definition
Erklärung der kapitalbildenden Lebensversicherung
Erklärung der fondsgebundenen Lebensversicherung
Erklärung der Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr
Hinweise zur privaten Rentenversicherung




Definition Versicherungen

Der Grundegedanke einer Versicherung ist, dass eine Gruppe von Versicherungsnehmern durch Zahlung einer Prämie (die Versicherungsprämie) an ein Versicherungsunternehmen eine finanzielle Risikovorsorge betreibt.
Die Risiken gegen die man sich versichern kann lassen sich in folgende Kathegorien einteilen.
- biometrische Risiken ( z.B. Lebensversicherung)
- Schadensrisiken (z.B. Unfallversicherung)
- Haftungsrisiken (z.B. Autohaftpflichtversicherung)
- Kostenrisiken (z.B. Rechtschutzversicherung)



Erklärung der kapitalbildenden Lebensversicherung

Die kabitalbildende Lebenversicherung ist in erster Linie eine Alternative zur reinen Geldanlage.

Hierbei handelt es sich um eine Lebensversicherung bei der im Todesfall oder nach Ablauf der Laufzeit das sich gesammelte Kapital ausgezahlt wird.

Diese Art der Versicherung ist also eine Mischung aus Lebensversicherung (Zahlung bei Todesfall) und einem Sparvorgang (Zahlung nach Ablauf der Laufzeit mit Zinsen), der z.B. der Altersvorsorge dienen kann. Die Aus- bzw. Rückzahlung setzt sich aus der garantierter Versicherungssumme und der Überschussbeteiligung zusammen. Wie hoch die Überschussbeteiligung am Ende der Laufzeit ist, kann niemand genau vorhersagen. Die Lebensversicherungsunternehmen arbeiten hier mit Beispielrechnungen, die i.d.R. unterstellen, dass Zustände der Vergangenheit, wie z.B. die in den letzten Jahren erzielte Gewinne, für die gesamte zukünftige Vertragslaufzeit bestehen.

Die steuerlichen Vorteile einer kapitalbildenden Lebenversicherung machen die Art der Anlage aber erst richtig Interessant. Wird die Versicherung nach 12 Jahren Laufzeit oder später ausgezahlt und ist eine laufende Beitragszahlung von mindestens 5 Jahren erfolgt, unterliegen die in dieser Summe enthaltenen Überschussanteile nicht der Kapitalertragsteuer.



Erklärung der fondsgebundenen Lebensversicherung

Eine fondsgebundene Lebenversicherung ähnelt der kapitalbildenen Lebensversicherung. Jedoch wird das Geld aus den Prämien nicht in dem Deckungsstock aufgebaut, sondern in Investmentfonds investiert. Aus diesem Grund kann es keine garantierte Verzinsung geben. Auch der Verlust des Kapitals ist möglich, da diese Versicherungen den Gesetzen des Wertpapierhandels unterworfen sind. Im Gegenzug sind natürlich höhere Renditen möglich als bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung. Die Investmentfonds können vom Versicherungsnehmer meist gewählt werden und können auch wärend der Laufzeit gewechselt werden.

Zum Ende der Vertragslaufzeit ergibt sich ein typisches Problem. Sollten die Kurse des Fonds kurz vor Ablauf der Vertragszeit stark sinken, bietet der Versicherungsgeber folgende Alternativen an.

Mit einer Übertragsoption können dem Versicherten die Fondsanteile auf ein eigenes Depot übertragen werde, so dass dieser sie zu einem günstigeren Zeitpunkt verkaufen kann.

Der andere Weg wäre, dass die Versicherung in den letzten Jahren der Laufzeit einen risikoarmen und stabilen Fonds auswählt (Rentenpapiere).



Erklärung der Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr (UPR)

Hier wird dem Versicherungsnehmer eine Mischung aus Unfallrisikoversicherung und Sparanlage, ähnlich der kapitalbildenden Lebensversicherung, angeboten. Neben dem klassischen Unfallschutz garantiert die Versicherung zusätzlich Leistungen. Dies sind die Rückgewähr der eingezahlten kapitalbildenden Prämien und eine Überschussbeteiligung. Letztere wird auch durch Abzinsung angeboten. Das bedeutet, dass der Überschussanteil vom Beitrag gleich abgezogen wird.

Beitragsbildende Faktoren sind die Berufsgruppe, das Lebenalter und der Grundbetrag einer Risikoversicherung.

Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr haben i.d.R. eine schlechtere Verzinsung als kapitalbildende Lebensversicherungen. Unter diesem Aspekt sollte man eine Lebensversicherung getrennt von einer Unfallversicherung abschließen.






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