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Bundesschatzanweisung ("Schätze")
Ihre Laufzeit beträgt 2 Jahre. Bundesschatzanweisungen sind Einmalemissionen und werden vierteljährlich ausgegeben.
Der Erwerb ist grundsätzlich für jeden möglich, jedoch sind nur Kreditinstitute, die Mitglieder der "Bietergruppe Bundesemissionen" sind bietungsberechtigt.
Jeder andere kann Mitgliedern der "Bietergruppe Bundesemissionen" mit einer Abgabe eines Gebot zum bieten beauftragen.
Bundesschatzanweisungen werden in den Börsenhandel eingeführt.
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Finanzierungsschatz
unverzinsliche Schatzanweisung
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